ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1

Leistungsgegenstand

1.1

Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings— und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu coachen.

1.2

Trainingszeiten ab 6:00 Uhr. Samstag und Sonntag nach Vereinbarung.

1.3

Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings— und Gesundheitsbetreuung ausschließlich durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.4

Terminänderungen oder Terminabsagen müssen telefonisch oder per Email erfolgen.

 

§ 2

Training

2.1

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2

Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte— und ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3

Vor Beginn des Trainings ist das Ausfüllen eines Anamnese—Bogens erforderlich. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle diesbezüglichen Änderungen sind Vera Sebold Personal Training sofort mitzuteilen.

 

§ 3

Sonstige Leistungen

3.1

Vera Sebold Personal Training steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.—Fr. zwischen 8.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings— und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Trainers.

 

§ 4

Haftung

4.1

Vera Sebold Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2

Der Klient versichert sporttauglich zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein usw., ist Vera Sebold Personal Training sofort mitzuteilen.

4.3

Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.4

Der Trainer haftet nicht für die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.5

Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder von dem Trainer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.6

Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

§ 5

Zahlungsbedingungen

5.1

Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils am Monatsende.

5.2

Der Klient erhält von Vera Sebold Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

5.3

Es gilt der jeweils aktuelle Preis. Vera Sebold Personal Training behält sich eine jährliche angemessene Anpassung der Preise entsprechend der allgemeinen Teuerungsrate vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

§ 6

Sonstige Kosten

6.1

Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2

Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3

Werden anderweitige Trainings— oder Dienstleistungen
(z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, Kinderbetreuung, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4

Vera Sebold Personal Training behält sich vor, Fahrtkosten zu erheben, wenn der mit dem Klienten vereinbarte Trainingort weiter als 10 km von Aschaffenburg entfernt liegt.

 

§ 7

Verhinderung und Ausfall

7.1

Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird gemeinschaftlich mit dem Klienten getroffen.

7.3

In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

 

§ 8

Ersatzansprüche

8.1

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Vera Sebold Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

§ 9

Datenschutz

9.1

Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Vera Sebold Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.

9.2

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

§ 10

Geheimhaltung

10.1

Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts— und Betriebs-geheimnisse von Vera Sebold Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2

Vera Sebold Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings— und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§ 11

Sonstige Vereinbarungen

11.1

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

11.2

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte und Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

§ 12

Schlussbestimmungen

12.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3

Als Gerichtsstand wird Aschaffenburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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